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Publiziert: 07 Mai 2021
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Wasser und Abwasser

Wasser und Abwasser bilden je eine Nebenkostenart, die auf die Nutzer:innen umgelegt werden können. Dennoch gibt es auch hier gewisse Kosten, die nicht abgerechnet werden dürfen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie man mit den Nebenkostenarten Wasser und Abwasser umgehen sollte.

Wasser

Zulässige Wasserkosten:

  • Kosten für Wasser zum Duschen, Kochen etc.
  • Chemikalien für die Wasseraufbereitung und Entkalkung

Unzulässige Wasserkosten:

  • Grundgebühren, die unabhängig vom Verbrauch anfallen und an den Wert der Liegenschaft gekoppelt sind

Bei den Wasserkosten gilt es zu beachten, dass die Wassergebühren in der Regel von den Gemeindewerken festgelegt werden. Die Verteilung nach Fläche oder Kubikmetern ist weitverbreitet und die Nutzer:innen haben keinen Anspruch auf individuelle Berechnung.

Abwasser

Zulässige Abwasserkosten:

  • Verbrauchsgebühr für Abwasser

Umstritten:

  • Kanalreinigung, periodische Reinigung der Fallstränge und Grundgebühren

Unzulässige Abwasserkosten:

  • Gebühren für Regenwasser
  • Grundgebühren, die unabhängig vom Verbrauch anfallen und an den Wert der Liegenschaft gekoppelt sind

Auch hier ist die Verteilung nach Fläche oder Kubikmetern weitverbreitet. Die Nutzer:innen haben keinen Anspruch auf eine individuelle Berechnung.