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Publiziert: 21 März 2022
Aktualisiert: 17 Nov. 2023

Sind Smart Meter in einem ZEV ein Muss?

Im Artikel 31e der Stromversorgungsverordnung wird gefordert, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre mindestens 80 % der Haushalte über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) abgerechnet werden. Dies gilt jedoch nicht bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV).

Grundsätzlich unterstehen die Stromversorger der StromVV (Stromversorgungsverordnung) und müssen deshalb Smart Meter verwenden. Private ZEV-Projekte fallen grundsätzlich nicht unter die StromVV und sind ausgenommen von dieser Regelung. Sie müssen aber anerkannte Zähler verbauen. Jene Zähler sind in der MID definiert. Die MID ist eine Richtlinie die im März 2004 vom Europäischen Parlament herausgegeben wurde. Diese Richtlinie spezifiziert messgerätespezifische Anforderungen für bestimmte Gerätegruppen. Mehr über die Komptabilität Ihres Zählers für zevvy finden Sie hier.

Gemäss den Erläuterungen (Ausführungsbestimmungen zum neuen Energiegesetz vom 30. September 2016, Teilrevision der Stromversorgungsverordnung, November 2017, S. 10) sieht die Stromversorgungsverordnung nur vor, dass intelligente Messsysteme nach Artikel 8a StromVV dort beim Zusammenschluss zum Einsatz kommen, wo sie für die Daten- und Informationsprozesse nach Artikel 8 StromVV notwendig sind. Folglich ergibt sich bezüglich der Verbrauchsmessung, dass dies am gemeinsamen Messpunkt eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ist. Ebenso ergibt sich, dass Produktionsanlagen nach HKSV ( Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnungsverordnung) von der Regelung in Artikel 31e StromVV erfasst sind. Nicht erfasst von der Regelung in Artikel 31e StromVV sind hingegen Geräte zur Messung des Verbrauchs innerhalb des Zusammenschlusses, hinter dem gemeinsamen Messpunkt nach dem Energiegesetz (EnG).

Quelle:

Merkblatt Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und intelligente Messsysteme für Elektrizität