Suchen
Zevvy-icons-yellow-1080px-137
Publiziert: 21 März 2022
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Erhalten der Messbeständigkeit

Bevor auf die Messbeständigkeit, Elektrizitätszähler und die EMmV eingegangen wird, sollen hier wichtige Begrifflichkeit definiert werden:

  • Messbeständigkeit: Messbeständigkeit bedeutet, dass die Fähigkeit eines Messsystems für das jeweilige qualitätsrelevante Merkmal regelmäßig nachgewiesen werden muss.
  • EJPD: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
  • EMmV: Messmittel für elektrische Energie und Leistung
  • METAS: Eidgenössisches Institut für Metrologie
  • MessMV: Messmittelverordnung
  • Wirkenergiezähler: Elektrizitätszähler zur Bestimmung von Wirkenergie

Wenn ein Elektrizitätszähler mit einem elektronischen Messwerk der Verordnung des EMmV unterliegt, muss dieser in einem 10 Jahresrhythmus in einer vom METAS ermächtigten Eichstelle, nachgeeicht werden (Art. 6). Sollte es sich um einen Elektrizitätszähler mit elektromechanischem Messwerk handeln, verlängert sich die Dauer der Eichung auf einen 15 Jahresrhythmus. Neben dieser Möglichkeit, kann eine Verlängerung der Eichgültigkeit der Zähler auch über das statistische Prüfverfahren erfolgen. Hier genügt es, die Stichproben von Zählern in der Eichstelle zu überprüfen. Das Problem dieser Möglichkeit ist jedoch, dass es für das statistische Prüfverfahren zur Bildung von Zählerlosen gleiche Zählerbauarten vom selben Herstellungsjahr braucht, damit die Stichprobe schlussendlich repräsentativ ist. Zuständig für das Durchführen der beiden genannten Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit, sind Eichstellen mit der Identifikation "E". Ein Verzeichnis mit möglichen Eichstellen finden sie hier. Welche Frist der Eichgültigkeit ihr Elektrizitätszähler aufweist, können Sie dem aufgedruckten Jahr der Inverkehrsbringung entnehmen. Beispielsweise ist ein Elektrizitätszähler mit der Aufschrift M21 im Typenschild bis zum 31.12.2021 gültig geeicht. Dies trifft allerdings nur zu, wenn keine Sicherungsmechanismen defekt sind oder messtechnisch relevante Teile ersetzt wurden (Art. 24 der MessMV).

Messmittel für elektrische Energie und Leistung

Die Verordnung EMmV regelt die Anforderungen an Elektrizitätszähler und Messwandler, die Verfahren für die Inverkehrbringung dieser Messmittel, sowie die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit dieser Messmittel.

Kurz vorab: Mithilfe eines Messwandlers, einem Messinstrument das zur Reduzierung von hohen Spannungs- und Stromgrössen in Messgrössen beiträgt, kann die Stromgröße direkt vom Elektrizitätszähler gemessen werden.

Doch was ist ein Elektrizitätszähler überhaupt? Mithilfe eines Elektrizitätszählers besteht die Möglichkeit der kontinuierlichen Messung elektrischer Energie in einem Stromkreis. Zähler müssen die grundlegenden Anforderungen der Messmittelverordnung, kurz MessMV erfüllen. Zusätzlich zu diesen Anforderungen, müssen Wirkenergiezähler und andere Elektrizitätszähler als reine Wirkenergiezähler die Anforderungen des Art. 4 der MessMV erfüllen.

Weitere Informationen zur Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV) finden Sie hier.