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Publiziert: 20 Mai 2021
Aktualisiert: 20 Nov. 2023

Heizgradtage und akkumulierte Temperaturdifferenzen

Unter den Heizgradtagen ist ein Mass zu verstehen, welches den Einfluss des Klimas auf den Heizenergieverbrauch eines Gebäudes beschreibt. Heizgradtage, auch Gradtagzahl genannt, entsprechen der Differenz zwischen der Innentemperatur und der mittleren Aussentemperatur während eines Tages. Die akkumulierte Temperaturdifferenzen (ATD) bilden ein ähnliches Mass, das grundsätzlich das selbe beschreibt wie die Heizgradtage. Jedoch werden heutzutage eher die akkumulierten Temperaturdifferenzen verwendet, da sie laut dem Hauseigentümerverband Schweiz für die Wintermonate etwas genauer sind.

Lesen Sie hier, was unter den beiden technischen Hilfsgrössen verstanden wird, wie sie berechnet werden und wo der Unterschied zwischen den akkumulierten Temperaturdifferenzen und den Heizgradtagen liegt.

Heizgradtage, wie auch die akkumulierten Temperaturdifferenzen werden nur während den Heiztagen ermittelt, da theoretisch nur dann die Heizung in Betrieb ist. Die Heizgrenze liegt bei einer durchschnittlichen Aussentemperatur von 12 °Celsius während des Tages. Somit gilt jeder Tag, an dem diese Grenze unterschritten wird, als Heiztag.

Was sind Heizgradtage?

Heizgradtage (HGT) stellen einen Zusammenhang zwischen der Raumtemperatur und der Aussenlufttemperatur während der Heizperiode dar. Dabei wird für jeden Heiztag die entsprechenden Heizgradtage berechnet und auf den Monat aufsummiert. Schlussendlich kann dann das Jahrestotal ausgerechnet werden. Diese Daten werden laufend auf verschiedenen Plattformen, unter anderem vom Schweizerischen Hauseigentümerverband, für die verschiedenen Klimazonen publiziert. Jede Ortschaft und somit jedes Gebäude ist einer dieser Klimazonen zugeordnet. Die Werte unterscheiden sich von Zone zu Zone.

Die Heizgradtage dienen einerseits als Verteilschlüssel für die Heizkosten. Insbesondere wenn es zu einem Mieterwechsel innerhalb einer Rechnungsperiode kommt. Andererseits gestatten sie Rückschlüsse auf den klimabedingten Heizenergieverbrauch und werden zur Kontrolle der Heizanlage verwendet.

Berechnung der Heizgradtage

Um die Heizgradtage zu berechnen, benötigt man die mittlere Aussentemperatur während des Tages. Liegt diese unter der Heizgrenze, sprich unter 12 °C, handelt es sich um einen Heiztag und demzufolge gibt es für diesen Tag auch einen Heizgradtag. Als Innentemperatur oder auch Raumtemperatur wird in den meisten Fällen mit 20 °C gerechnet. Diese Grösse wird auch als HGT (20/12) bezeichnet.

Für einen Wintertag mit einer mittleren Aussentemperatur von 3.1 °C zum Beispiel beträgt die Anzahl Heizgradtage 16.9 Kd [Kelvintage]. Um auf diesen Wert zu kommen, wird einfach die Differenz zwischen der Raumtemperatur von 20 °C und der Aussentemperatur (3.1 °C) ausgerechnet. Diese Rechnung wird dann für jeden Heiztag des Monats gemacht und die Summe all dieser Werte entspricht dann dem Wert für die Heizgradtage pro Monat.

Was sind akkumulierte Temperaturdifferenzen?

Im Jahr 2015 hat der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) die Heizgradtage durch die akkumulierten Temperaturdifferenzen (ATD) ersetzt. Die ATD dienen ebenfalls zur Kontrolle der Heizanlage und gestatten Rückschlüsse auf den klimabedingten Heizenergieverbrauch. Sie können, gleich wie die Heizgradtage, zum monatlichen Abgrenzen der Heizkostenabrechnung verwendet werden. VEWA empfiehlt für die Aufteilung der Grundkosten für Raumwärme die Verwendung der akkumulierten Temperaturdifferenzen, da sie besser mit dem Heizbedarf moderner Gebäude korrelieren. Es ist jedoch nicht falsch weiterhin Heizgradtage zu verwenden.

Berechnung der akkumulierten Temperaturdifferenzen

Im Gegensatz zu den Heizgradtagen wird bei den ATD nicht die Differenz zwischen Aussentemperatur und Innentemperatur, sondern die Differenz zwischen der Basistemperatur und der Aussentemperatur berechnet. Die Basistemperatur entspricht der Heizgrenze, also 12 °C. Gleich wie bei den HGT werden auch hier nur Tage berechnet, welche als Heiztag gelten.

Zum Beispiel beträgt die akkumulierte Temperaturdifferenz für einen Tag mit durchschnittlicher Aussentemperatur von 3.1 °C 8.9 ATD. Dazu wird die Differenz zwischen der Aussentemperatur (3.1 °C) und der Basistemperatur von 12 °C berechnet. Auch hier können die Werte zusammen gerechnet werden, um so den Wert für die ATD pro Monat zu bekommen.

Diese Zahlen werden ebenfalls, gleich wie die Heizgradzahlen, monatlich veröffentlicht.

Verteilung der Heizkosten bei Mieterwechsel

Kommt es während einer laufenden Abrechnungsperiode zu einem Mieterwechsel, kann die Nebenkostenabrechnung etwas kompliziert werden. Für die Aufstellung der Teilabrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Laut dem Mieterverband hat jedoch weder die aus- noch einziehende Mieterschaft ein Anrecht auf eine frühzeitige Zwischenabrechnung. Sie müssen also die jährliche Abrechnung abwarten. Bei der Jahresabrechnung muss dann allerdings der Mieterwechsel berücksichtigt werden.

Laut VEWA kann die Teilabrechnung entweder aufgrund des effektiven Verbrauchs oder ohne Zwischenablesung der Geräte erstellt werden.

Teilabrechnung aufgrund des effektiven Verbrauchs

Wird die Abrechnung mit dem effektiven Wärme- und Wasserverbrauch der Nutzeinheit erstellt, muss jeweils der Monatswert von einem Messgerät abgelesen und notiert werden. Die neueren Datenbus-Systeme und Funk-Systeme speichern den monatlichen Wert automatisch. Dadurch erübrigt sich der Aufwand, eine monatliche Zwischenablesung zu machen.

  • Bei den verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkosten erfolgt die Verrechnung gemäss Zwischenablesungen, respektive dem ausgelesenem Monatswert.
  • Die Grundkosten für Raumwärme werden mit Hilfe der akkumulierten Temperaturdifferenzen (ATD) aufgeteilt. Die ATD werden anstelle der bisher gebräuchlichen Heizgradtage (HGT) zur Anwendung empfohlen.
  • Die Grundkosten für Wasser und Warmwassererzeugung werden proportional zur Nutz- oder Eigentumsdauer während der Abrechnungsperiode aufgeteilt.


Teilabrechnung ohne Zwischenablesung der Geräte

Wird die Teilabrechnung ohne Zwischenablesung der Geräte erstellt, muss nur der Wert am Ende der Periode abgelesen werden.

  • Die Aufteilung der Grund- und verbrauchsabhängigen Kosten für die Raumwärme erfolgt nach den akkumulierten Temperaturdifferenzen.
  • Die Grundkosten für Wasser und Warmwassererzeugung werden proportional zur Nutz- oder Eigentumsdauer während der Abrechnungsperiode aufgeteilt.
  • Die verbrauchsabhängigen Wasserkosten werden im Verhältnis der Belegungszeit der Nutzeinheit während der Abrechnungsperiode verrechnet.

Die Verteilung der Heizkosten bei einem Mieterwechsel ist relativ aufwendig und nicht ganz unkompliziert. Mit zevvy können die monatlichen Heizkosten im Falle eines Mieterwechsels berechnet werden.

  • zevvy verwendet aktuell eine Liste von Oberle, welche den monatlichen prozentualen Heizverbrauch für das Mittelland, Tessin und die Bergregion angibt. Diese Werte drücken den durchschnittlichen monatlichen Anteil am Totalwärmeverbrauch aus.
  • Mit zevvy können ebenfalls die monatlichen Heizkosten für eine Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage berechnet werden. Dazu wird die von Oberle erstellte Liste für die prozentuale Verteilung bei einer kombinierten Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage für das Mittelland verwendet. Diese Tabelle basiert auf der Erfahrungstatsache, dass die Warmwasseraufbereitung ungefähr einen Viertel des totalen Heiz- und Warmwasserverbrauch ausmacht.
  • Die Abrechnung nach aktuellen Heizgradtagen oder akkumulierten Temperaturdifferenzen wird momentan von zevvy noch nicht unterstützt.
Beispiel

Die Abrechnungsperiode geht in diesem Fall von anfangs Juni bis Ende Mai. Es kommt während der laufenden Periode zu einem Mieterwechsel. Die aktuelle Nutzerin zieht per Ende November aus und der neue Mieter kommt anfangs Dezember.

Die Heizkostenabrechnung wird normal am Ende der Periode erstellt. Jedoch unter der Berücksichtigung, dass ein Mieterwechsel statt gefunden hat. Die Nutzerin muss den Anteil von Juni bis Ende November begleichen, während der Rest der Abrechnungsdauer (Dezember bis Ende Mai) dem neuen Mieter in Rechnung gestellt werden kann. Um die Heizkosten möglichst fair zu verteilen, werden die Zahlen der ersten Tabelle für das Mittelland verwendet, da sich das Gebäude in dieser Region befindet.

  • Anteil der Nutzerin: 24.5 %, dieser Wert entspricht der Summe aller Monate von Juni bis und mit November
  • Anteil des neuen Mieters: 75.5 %, dieser Wert entspricht der Summe aller Monate von Dezember bis und mit Mai

Nun kann eine faire Heizkostenabrechnung erstellt werden.

Die wegziehende Nutzerin bezahlt 24.5 % der gesamten Heizkosten und dem neuen Mieter werden die restlichen 75.5 % in Rechnung gestellt. Obwohl die beiden Mieterschaften jeweils die Hälfte der Abrechnungsperiode die Wohnung nutzten, fällt die Rechnung für den neuen Mieter deutlich höher aus. Da die Heizung in den Wintermonaten und anfangs Frühling stärker im Einsatz ist, muss der neue Mieter, der während dieser Zeit die Wohnung nutzt, auch einen höheren Anteil der Jahresrechnung übernehmen.