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Publiziert: 22 Juli 2022
Aktualisiert: 21 Nov. 2023

Grosse ZEV bei Strommangellage stark betroffen

Bisher war ein Strommangel in der Schweiz kaum denkbar, doch die aktuelle Situation könnte das ändern. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sieht diese Entwicklung und ordnet eine solche Strommangellage als das grösste Risiko für die Schweiz ein, noch vor der globalen Pandemie Covid-19. Dies hat potentiell starke Auswirkungen für grosse ZEV mit mehr als 100'000 kWh Verbrauch pro Jahr, da diese als Grossverbraucher gelten.

Strommangellage - was bedeutet das überhaupt?

Von einer Strommangellage wird dann gesprochen, wenn über einen längeren Zeitraum ein Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und Stromnachfrage besteht. Nach Art. 102 der Bundesverfassung wird mit der Benennung einer Situation als „schwere Mangellage“ die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern wie Strom eingeleitet.

Bewirtschaftstungsmassnahmen die vom Bund in der Strommangellage angeordnet werden, sollen das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und Stromverbrauch auf reduziertem Niveau sicherstellen. Als Grundlage hierfür dient das Subsidiaritätsprinzip. Daher wird nur soweit eingegriffen, wie es die aktuelle Katastrophensituation verlangt. Dabei gilt die Organisation für Stromversorung in ausserordentlichen Lagen, kurz OSTRAL als Ausgangsakteur. OSTRAL ist neben der Organisation der Stromversorgung auch für die Aufbereitung der Bewirtschaftungsmassnahmen, sowie für deren Umsetzung in einer Strommangellage verantwortlich. Die konkreten Bewirtschaftungsmassnahmen, auch OSTRAL-Massnahmen genannt, werden durch den Bundesrat auf Antrag der wirtschaftlichen Landesverordnung in Kraft gesetzt. Die Massnahmen sind in der entsprechenden Verordnung konkret festgehalten und gelten verbindlich. Veröffentlicht werde die Massnahmen jedoch erst, wenn die Strommangellage definitiv eintritt.

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Strommangellage - welche Massnahmen es geben könnte?

Unterschieden wird zwischen angebotslenkenden und verbrauchslenkenden Massnahmen. Konkret also Massnahmen zur Steuerung der Stromproduktion und der Stromnachfrage.
Neben dem Sparappell an die Bevölkerung auf freiwilliger Basis und ohne Erlass umsetzbar, können Verbrauchseinschränkungen, Sofortkontingentierung und Kontingentierungen, sowie Netzabschaltungen auf uns zu kommen. Vergleichbar mit den Massnahmen die wir bereits zu Covid-19 Zeiten erlebt haben, nun aber mit einem anderen Hintergrund - der nicht Verfügbarkeit von mehr oder weniger notwenigen Gütern.
Insgesamt kann mit den genannten Massnahmen eine Verbrauchseinsparung von bis zu 50% erzielt werden. Massnahmen, die einen geringen Einfluss auf die Wirtschaft und Bevölkerung haben erzielen dabei bis zu 15%.

Grosse ZEV - Vorbereitungen für diesen Winter laufen

Die grossen ZEV haben eine wichtige Rolle bei einer Strommangellage, insbesondere auf Seiten "Verbrauchslenkung". Dabei können grosse ZEV dazu verpflichtet werden durch Sofortkontingentierungen Strom einzusparen. Dies gilt für alle Grossverbraucher ab 100'000 kWh Jahreverbrauch (gemäss Artikel 11 der Stromversorgungsordnung).

Speziell ist jedoch, dass es bei ZEV keinen einzelnen grossen Verbraucher gibt wie bei einer Gewerbe- oder Industriesituation. Es ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von mehreren kleinen Haushalten.

Welche Menge an Strom die jeweiligen Grossverbraucher einsparen müssen, wird situationsbedingt festgelegt und kommuniziert. Der einzusparende Betrag setzt sich aus der Strommenge, die im Vorjahr innerhalb desselben Zeitraums verbraucht wurde, zusammen. Generell ermöglicht die Stromkontingentierung den Grossverbrauchern jedoch, personalisierte und interne Massnahmen zu planen und im Fall der Strommangellage anzuwenden. Massnahmen die in die Stromkontingentierung fallen, geben Grossverbrauchern eine Vorlaufszeit von einem Monat, währenddessen Sofortkontingentierung sofort umgesetzt werden müssen und lediglich als Puffer dienen.

Fazit:

  • Es gibt verschiedene Eskalationsstufen (Sparappelle - Verbrauchseinschränkungen - Kontingentierungen - Netzabschaltungen). Die ZEV ist somit im Vergleich zu Kleinverbraucher vor allem auf Stufe Kontingentierungen speziell betroffen, jedoch nicht spezifisch bei den anderen Eskalationsstufen.
  • Es lohnt sich trotzdem, die betroffenen Mitglieder der ZEV bereits im Voraus über diese Situation zu informieren und vorzuwarnen.
  • Der energietechnische Spielraum für grosse ZEV ist gegeben, aber technisch nicht immer in Kürze anwendbar.
  • Es ist zu erwarten, dass diesbezüglich eine gewisse Nachsicht geübt werden könnte. Dies insbesondere, falls gewisse ZEV nicht alle Notfallvorgaben einhalten können, solange ein starker Effort geleistet wurde. Schliesslich gibt es keine Erfahrungswerte für die aktuelle Situation.
  • Ebenfalls könnte die aktuelle Situation die Tendenz unterstützen, dass der Autarkiegedanke in Mehrparteinengebäuden höher gewichtet wird als billige Energie.

Weitere Informationen findet man in der Broschüre von Ostral.

Was nun?

Auf Grundlage der aktuellen Situation und der oben genannten Massnahmen, sowie dem Thema der Nichtverfügbarkeit von Energie, müssen wir uns schon jetzt fragen, wie wir mit der Situation der "schweren Mangellage" umgehen würden und welche Vorbereitungen es zu treffen gilt. Als Grossverbraucher ist es besonders sinnvoll sich Gedanken bezüglich möglicher Stromeinsparungen zu machen. Aber auch als Normalverbraucher sollte die aktuelle Situation einen Anreiz schaffen, Strom zu sparen bzw. Strom sinnvoll zu verwenden. Denn unabhängig des Mangels an Strom und Gas, verhilft ein nachhaltiger Umgang von Energien, auch zu einer nachhaltigeren Welt.

Quelle: https://www.bwl.admin.ch/bwl/d...

Bildquelle: Photo by Akin Cakiner