Suchen
Zevvy-icons-grey-1080px-134
Publiziert: 14 März 2022
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Gründung eines ZEVs

Seit 2018 ist es Privatpersonen erlaubt, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) zu gründen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Wer?

Grundsätzlich sind alle Grundeigentümer:innen zur Gründung eines ZEVs berechtigt. Das ZEV kann verschiedene Grundstücke involvieren, jedoch müssen diese aneinander grenzen. Zudem darf das Netz des öffentlichen Netzbetreibers nicht in Anspruch genommen werden und jeder Teilnehmer muss am Ort der Stromproduktion auf mindestens einem involvierten Grundstück als Endverbraucher fungieren.

Wo?

Es gilt zu beachten, dass der Strom nur dort verbraucht werden darf, wo er auch effektiv gewonnen wird. Falls weitere Nutzer:innen von angrenzenden Grundstücken Strom beziehen wollen, kann dies unter ganz bestimmten Umständen klappen. Dies muss jedoch individuell abgeklärt werden.

Wann?

Sie müssen sich mindestens drei Monate im Voraus beim Netzbetreiber melden, wenn Sie Ihr ZEV in Betrieb nehmen wollen.

Wie viel?

Es gilt zu beachten, dass mindesten 10% Ihres ZEV-Energieverbauchs aus eigener Erzeugung stammen müssen. Als Erzeugung wird üblicherweise Solarstrom genutzt, dies kann aber auch Wasserkraft oder Blockheizkraft sein.

Wie?

Alle Teilnehmer:innen des ZEVs konsumieren den Solarstrom direkt vor Ort. Falls weniger konsumiert als produziert wird, gibt es die Möglichkeit, diesen überschüssigen Strom in einem Batteriespeicher zu speichern oder wieder direkt ins Verteilnetz zurück zu speisen. Im Gegenzug kann der Strom bei Unterproduktion bequem aus dem normalen Stromnetz bezogen werden um so die Energiedifferenz auszugleichen.

Schritt für Schritt Anleitung: ZEV-Gründung
  1. Entscheid über die Gründung des ZEVs: Sie als Eigentümer:in entscheiden sich, Ihren Strom in Zukunft selbst zu produzieren und ihn weiter zu verkaufen. Natürlich macht es Sinn diesen Entscheid (vorgängig) mit einem Fachexperten zu prüfen.
  2. Anmeldung für die Einmalvergütung: Um von der Einmalvergütung (EIV) zu profitieren, müssen Sie Ihr ZEV vorgängig anmelden. So können Sie auf einen einmaligen Zustupf zu Ihren Investitionskosten zählen. Mehr Infos zu den EIV erhalten Sie hier.
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber und weitere Verträge:
    1. Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber (VNB): Sie müssen Ihr ZEV beim VNB anmelden. Auch gilt zu erwähnen, dass Sie Ihre Mieter:innen bei der VNB abmelden müssen. Zusätzlich müssen oftmals weitere Verträge, bezüglich dem Energieliefervertrag bzw. einem Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden.
    2. Mietverträge: Gleichzeitig müssen Sie Ihre Mieter:innen parallel informieren. Wichtig: Die Teilnahme der Mieter:innen am ZEV ist freiwillig. Sie benötigen deshalb ihr schriftliches Einverständnis. Bei einem Neubau oder einem Erstbezug können Sie den vertraglichen Zusatz direkt im neuen Mietvertrag integrieren.
  4. Kontoeröffnung für ZEV: Nun gilt es nur noch ein Konto bei einer Bank für Ihr ZEV zu eröffnen.
Eine Übersicht der ZEV-Verträge:

ZEV-Vertrag (Hauptvertrag):

Der ZEV-Vertrag ist essentiel und das Herzstück eines jeden ZEVs. Er definiert den Zusammenschluss mit den Parteien. Er regelt auch, dass einzelne Mieter:innen eine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Netzbetreiber unterlassen (Vollmacht).

Einspeisevertrag:

Das ZEV liefert produzierten Solarstrom direkt zu den Mieter:innen oder zurück ins Netz. Diese Abnahme des Netzbetreibers inkl. der Vergütung wird in diesem Vertrag geregelt.

Energieliefer-Vertrag (EL-Vertrag):

Die Bedingungen zur Stromlieferung wird im EL-Vertrag geregelt. Insbesondere wird das Stromprodukt definiert, welches an das ZEV geliefert wird.

ZEV-Dienstleister-Vertrag (ZEV-DL-Vertrag):

Er regelt die Dienstleistungen welche ein Energie- oder Abrechnungsdienstleister erbringt.

ZEV-Mietvertrag:

Letztendlich braucht es noch einen Vertrag mit Ihren Mieter:innen. Bei bestehenden Mietverträgen kann dies mittels einem Zusatzes im Mietvertrag geregelt werden. Im Fall von neuen Mietverträgen kann dies direkt im Hauptmietvertrag geregelt werden.

Zusammengefasst:

Sie wollen Ihren eigenen Strom produzieren und verkaufen? Dann müssen Sie hierfür einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gründen. Dafür gilt es mehrere Verträge rechtzeitig abzuschliessen und mit verschiedenen Akteur:innen zu koordinieren. Zum Beispiel: Eigentümer:innen, Verwalter:innen, Mieter:innen, Solarteur:innen, Energieversorger:innen und weitere Dienstleister:innen. Starten Sie also früh genug, denn eine Gründung eines ZEVs dauert mindestens drei Monate.

Quellen:

Energiegesetz

EIV